Zuschüsse
Der Stadtjugendring (SJR) Aschaffenburg gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendarbeit aus den bereitgestellten Mitteln der Stadt Aschaffenburg auf Grundlage der jeweils gültigen Zuschussrichtlinien und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Aschaffenburger Jugendverbände.
Antragsberechtigt sind die im SJR Aschaffenburg und Bayerischen Jugendring (BJR) zusammengeschlossenen Jugendorganisationen (Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Jugendgruppen) und andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und deren Mitglieder nach § 75 SGB VIII der Jugendarbeit in der Stadt Aschaffenburg.
Dem Stadtjugendring muss einmal jährlich bis zum 31.03. die Jahresabfrage mit allen statistischen und sonstigen Angaben der Jugendverbände eingereicht werden. Andernfalls
erfolgt keine Bearbeitung von Zuschussanträgen in dem laufenden Jahr.
Hier geht es zum digitalen Zuschussportal
Fristen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichungsfristen unbedingt taggenau einzuhalten sind. Zur Wahrung der Einreichungsfrist werden auch Antragseingänge vorab per E-Mail anerkannt. Laut unseren Zuschussrichtlinien (siehe Allgemeine Richtlinien, A5.) besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wie Fristverlängerungen, diese müssen jedoch vorab bei uns beantragt werden.
Jahresabfrage 2026
Die Jahresabfrage 2026 muss Online ausgefüllt werden. Zum ausfüllen HIER klicken oder den QR-Code scannen

Einfach das Formular ausfüllen und abschicken – das geht schnell und unkompliziert.
Hier die Jahresabfrage zum ausdrucken und vorab ausfüllen:
Downloads
Downloads in xls.
Downloads in pdf.
- Formular Antrag (219,3 KiB)
- Grundförderung 2026 - Abgabefrist: 31.03.2026.pdf (814,8 KiB)
- Jugendleiterstunden 2026 -Abgabefrist: 31.03.2026-.pdf (172,6 KiB)
- Formular Antrag Titel 7085 Teilhabefond (235,3 KiB)
- Formular Abrechnung Titel 7085 Teilhabefond (157,3 KiB)
- Formular Fragebogen Nachhaltigkeit (262,2 KiB)
- Formular Kilometerabrechnung.pdf (343,9 KiB)
- Checkliste Antragsabgabe (109,6 KiB)
Muster - Zuschussantrag
Bundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz:
Tätigkeitsausschluss bei einschlägiger Vorstrafe nach §72a SGB VIII
Für alle Vereine und Verbände gilt:
Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist eine Vereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterzeichnen.
Die nötigen Formulare kannst du auf der Seite von JUKUZ downloaden und sich zur Beratung an das JUKUZ Aschaffenburg wenden.
Bundeskinderschutzgesetz - JUKUZ Aschaffenburg
Im Downloadbereich findest Du auch die Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendringes mit Informationen zur Ausführung des Bundeskinderschutzgesetztes und des § 72a des SGB VIII.
Fragen / Wünsche / Beratung