Zuschüsse
Der Stadtjugendring (SJR) Aschaffenburg vergibt im Auftrag der Stadt Aschaffenburg auf Grundlage der jeweils gültigen Zuschussrichtlinien und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse an die Aschaffenburger Jugendverbände.
Anträge können von allen SJR-Mitgliedsorganisationen, von öffentlich anerkannten Trägern der Jugendhilfe (sofern sie Jugendarbeit leisten) und von Jugend(initiativ)gruppen unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars beim Stadtjugendring gestellt werden.
Fristen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichungsfristen unbedingt taggenau einzuhalten sind. Zur Wahrung der Einreichungsfrist werden auch Antragseingänge vorab per E-Mail anerkannt. Laut unseren Zuschussrichtlinien (siehe Allgemeine Richtlinien, 3.) besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wie Fristverlängerungen, diese müssen jedoch vorab bei uns beantragt werden.
Bundeskinderschutzgesetz:
Tätigkeitsausschluss bei einschlägiger Vorstrafe nach §72a SGB VIII
Für alle Vereine und Verbände gilt:
Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist eine Vereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterzeichnen.
Die nötigen Formulare kannst du auf der Seite von JUKUZ downloaden und sich zur Beratung an das JUKUZ Aschaffenburg wenden.
Bundeskinderschutzgesetz - JUKUZ Aschaffenburg
Im Downloadbereich findest Du auch die Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendringes mit Informationen zur Ausführung des Bundeskinderschutzgesetztes und des § 72a des SGB VIII.