Zuschüsse

Der Stadtjugendring (SJR) Aschaffenburg gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendarbeit aus den bereitgestellten Mitteln der Stadt Aschaffenburg auf Grundlage der jeweils gültigen Zuschussrichtlinien und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Aschaffenburger Jugendverbände.

Antragsberechtigt sind die im SJR Aschaffenburg und Bayerischen Jugendring (BJR) zusammengeschlossenen Jugendorganisationen (Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Jugendgruppen) und andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und deren Mitglieder nach § 75 SGB VIII der Jugendarbeit in der Stadt Aschaffenburg.

Dem Stadtjugendring muss einmal jährlich bis zum 31.03. die Jahresabfrage mit allen statistischen und sonstigen Angaben der Jugendverbände eingereicht werden. Andernfalls
erfolgt keine Bearbeitung von Zuschussanträgen in dem laufenden Jahr.

 

Hier geht es zum digitalen Zuschussportal

 

Fristen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichungsfristen unbedingt taggenau einzuhalten sind. Zur Wahrung der Einreichungsfrist werden auch Antragseingänge vorab per E-Mail anerkannt. Laut unseren Zuschussrichtlinien (siehe Allgemeine Richtlinien, A5.) besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wie Fristverlängerungen, diese müssen jedoch vorab bei uns beantragt werden.

Jahresabfrage 2026

Die Jahresabfrage 2026 muss Online ausgefüllt werden. Zum ausfüllen HIER klicken oder den QR-Code scannen


Einfach das Formular ausfüllen und abschicken – das geht schnell und unkompliziert.

Hier die Jahresabfrage zum ausdrucken und vorab ausfüllen:

Downloads

 

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz:

Tätigkeitsausschluss bei einschlägiger Vorstrafe nach §72a SGB VIII

Für alle Vereine und Verbände gilt:

Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist eine Vereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterzeichnen.

Die nötigen Formulare kannst du auf der Seite von JUKUZ downloaden und sich zur Beratung an das JUKUZ Aschaffenburg wenden.

Bundeskinderschutzgesetz - JUKUZ Aschaffenburg

Im Downloadbereich findest Du auch die Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendringes mit Informationen zur Ausführung des Bundeskinderschutzgesetztes und des § 72a des SGB VIII.

Fragen / Wünsche / Beratung

 

Natascha Häfner

natascha.haefner@sjr-aschaffenburg.de

☎ 06021 218733

auch per WhatsApp
0176 76710166